Zunächst geht es einmal darum ob man eine Berufung zum Diakon spürt. Berufungen sind vielfältig und vor allem unterschiedlich spür- und erfahbar. Im Wort Berufung steckt schon das Wort Ruf mittendrin. Wenn man mit Diakonen oder Priestern über ihre jeweilige Berufung spricht, wird man diese unterschiedlichen Berufungsgeschichten kennenlernen.
Das Mindestalter für verheiratete Männer ist 35 Jahre und für unverheiratete 25 Jahre. Unverheiratete Männer verpflichten sich jedoch zur Ehelosigkeit (Zölibat). Das Höchstalter ist mit 60 Jahren festgesetzt.
Generell werden Diakone von ihren konkreten Pfarren vorgeschlagen. Dann wird der Ausbildungsleiter vom Pfarrer kontaktiert, mit dem die Vorstellungen und eine von beiden Seiten realistische Einschätzung vorgenommen wird. Sofern der Bewerber nicht schon eine theologische Fachausbildung (Theologiestudium oder theologischen Fernkurs) abgeschlossen hat, wird der Ausbildungsleiter darauf aufmerksam machen, dass diese eine Voraussetzung für die weitere Ausbildung ist. Der Bischof entscheidet über die Zulassung zur vorbereitenden Phase. Mit der Zulassung beginnt die einjährige vorbereitende Phase im Interessentenkreis. Diese erfolgt berufsbegleitend einmal monatlich an einem Wochenende. Zu diesen Wochenenden und zu allen weiteren Ausbildungszeiten sind auch immer die Ehefrauen eingeladen. Auch für eine Kinderbetreuung wird gesorgt, sofern diese gebraucht wird.
Es folgt eine Auswahl im Rahmen eines zweitägigen Assessment Center. Jeder Interessent muss dabei diverse Aufgaben erledigen. Dabei wird jeder Interessent von den Assessoren beobachtet.
Bei positver Bewertung und nach Zustimmung durch den Bischof, erfolgt die Aufnahme in den Bewerberkreis und es beginnt eine dreijährige Ausbildungszeit. Sie ist ebenfalls berufsbegleitend und findet an Wochenenden bzw. in den Ferien mit Studienwochen statt. Die Ehefrauen und die Kinder sind dazu immer eingeladen. Folgende thematische Schwerpunkte beinhaltet die Ausbildung:
Es folgt eine Übertragung des Lektorates und des Akolythates. Diese Dienste sind auch bereits in der Ausbildungszeit in der Heimatpfarre aus- und einzuüben.
Wurde die Ausbildung erfolgreich absolviert, muss die Ehefrau ihre schriftlche Zustimmung zur Weihe erteilen. Der Kandidat muss dem Bischof eine eigenhändig abgefasste und unterschriebene Erklärung übergeben, die bekundet, dass er von sich aus und frei die heilige Weihe empfangen möchte und sich dem kirchlichen Dienst für immer widmen will, zugleich hat er um Zulassung zum Weiheempfang zu bitten. Der Bischof wird nach Anhörung der Ausbildungsverantwortlichen und persönlicher Überprüfung der Eignung des Kandidaten über die Zulassung zur Weihe entscheiden.