Krankenkommunion
Das erste schriftliche Zeugnis dieser Praxis stammt aus dem zweiten Jahrhundert. In der Apologie von Justin dem Märtyrer (gest. 165) heißt es über die frühchristliche Feier der Eucharistie: „Nach der Danksagung des Vorstehers und der Zustimmung des ganzen Volkes reichen die, welche bei uns Diakone heißen, jedem Anwesenden von dem unter Danksagung geweihten Brot, Wein und Wasser und bringen davon auch den Abwesenden.“ (1 apol 65)*
Priester, Diakone und Laien spenden die Krankenkommunion
In den ersten Jahrhunderten spendeten Diakone, Kommunionhelfer oder Angehörige die Krankenkommunion, in Folge der karolingischen Reform im Frühmittelalter durften dies nur noch Priester. Erst nach dem II. Vatikanischen Konzil (1962-65) ermöglichte es die Kirche beauftragten Laien, die Kommunion innerhalb und außerhalb des Gottesdienstes auszuteilen.
Der möglichst häufige Empfang der Krankenkommunion lässt die alten und kranken Gläubigen „die heilende Nähe Christi und die bleibende Verbundenheit mit der Kirche“ (Andreas Heinz) erfahren. Die Spendung des eucharistischen Brotes oder, wenn der Kranke dies nicht zu sich nehmen kann, des eucharistischen Weines sollte im Rahmen eines Hausgottesdienstes stattfinden. Dabei wird es sich in der Regel um einen Wortgottesdienst mit Kommunionempfang handeln. Es kann aber auch eine Eucharistiefeier mit einem Priester sein, eine Messe im kleinen Kreis, an der Angehörige, Pfleger oder Betreuer des Kranken teilnehmen können.
Die Krankenkommunion darf mit Ausnahme des Karsamstags an jedem Tag und zu jeder Stunde gereicht werden. Am Tag der Grabesruhe Jesu wird die Kommunion nur Sterbenden als eucharistische Wegzehrung (Viaticum) gespendet.
Peter Weidemann, in: Pfarrbriefservice.de